APA Citation

Braunschweig, Rudolf August, D. o. B., & Anton Ulrich, H. v. B. (1688). Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts und Anthon Ulrich Gebrüdere. Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zuwissen: Daß ob Wir zwar ... noch am 21. April. des negst abgewichenen 1687.sten Jahres ein offenes Edict publiciren lassen alle und jede Land-Renterey-Gefälle ... auch der Zehend-Schatz hinfüro richtig abgefüret werden ... Wir dennoch ... vernehmen müssen daß ... der Zehend-Schatz guten theils zurück bleibe ... : Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 12. July. 1688. s.n..

MLA Citation

Braunschweig, et al. Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts Und Anthon Ulrich Gebrüdere. Hertzoge Zu Braunschweig Und Lüneburg [et]c. Fügen Hiemit Zuwissen: Daß Ob Wir Zwar ... Noch Am 21. April. Des Negst Abgewichenen 1687.sten Jahres Ein Offenes Edict Publiciren Lassen Alle Und Jede Land-Renterey-Gefälle ... Auch Der Zehend-Schatz Hinfüro Richtig Abgefüret Werden ... Wir Dennoch ... Vernehmen Müssen Daß ... Der Zehend-Schatz Guten Theils Zurück Bleibe ... : Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel Den 12. July. 1688. s.n., 1688.

Warning: These citations have been automatically generated and may not always be 100% accurate..